Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 9. September 2026 · Gilt für aurora-hive.de, aurorahive.de, aurora-hive.eu und aurorahive.eu
Inhalt
- Geltungsbereich und Vertragspartner
- Gegenstand des Vertrages
- Vertragsschluss
- Testphase
- Preise, Kontingente und Zahlung
- Laufzeit und Kündigung
- Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
- Pflichten des Kunden
- Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Rechte an Inhalten, Datenexport, Löschung
- Nutzungsrechte an der Software
- Gewährleistung
- Haftung
- Änderung dieser Bedingungen und der Preise
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der DSS – Digital Shared Services GmbH, Radeberger Straße 45, 01099 Dresden (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden über die Überlassung der Programme Aurora Hive Sales, Aurora Hive Sites und Aurora Hive Live zur Nutzung über das Internet.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts, an öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie an eingetragene Vereine. Ein Vertrag mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
2. Gegenstand des Vertrages
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die vertraglich vereinbarten Programme für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit und hält den erforderlichen Speicherplatz vor. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf aurora-hive.de/preise, insbesondere aus den dort genannten Kontingenten und Grenzen.
2.2 Aurora Hive Live wird abweichend hiervon nicht laufend bereitgestellt, sondern einmalig je Domain freigeschaltet. Die Freischaltung ist zeitlich unbefristet. Ein Anspruch auf Weiterentwicklung besteht insoweit nicht.
2.3 Der Anbieter schuldet keine Erstellung von Inhalten, keine Suchmaschinenoptimierung und keinen Erfolg der mit den Programmen durchgeführten Maßnahmen.
2.4 Einzelne Funktionen greifen auf Dienste Dritter zurück, insbesondere auf ein Sprachmodell und auf Suchdienste. Fällt ein solcher Dienst aus oder ändert dessen Anbieter seine Bedingungen, kann die betroffene Funktion vorübergehend eingeschränkt sein. Der Anbieter wird den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten und um gleichwertigen Ersatz bemüht sein.
2.5 Ergebnisse KI-gestützter Funktionen sind Vorschläge. Sie sind vor Verwendung durch den Kunden zu prüfen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für deren inhaltliche Richtigkeit.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
3.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder mit der Bereitstellung beginnt.
4. Testphase
4.1 Der Anbieter kann dem Kunden eine kostenfreie Testphase von 14 Kalendertagen einräumen. Sie umfasst den Funktionsumfang des Paketes „Agentur“ mit den auf aurora-hive.de/testen genannten, reduzierten Kontingenten.
4.2 Die Testphase begründet kein Dauerschuldverhältnis und geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Sie endet ohne Kündigung.
4.3 Nach Ablauf schaltet der Anbieter den Zugang in einen Lesemodus, in dem der Kunde seine Daten weiterhin einsehen und exportieren kann. Der Lesemodus besteht mindestens 60 Kalendertage. Danach löscht der Anbieter die Instanz einschließlich der Daten. Auf Verlangen des Kunden löscht der Anbieter früher und bestätigt dies in Textform.
4.4 Während der Testphase besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit. Die Haftungsregelung nach Ziffer 13 gilt entsprechend, bei Unentgeltlichkeit jedoch mit der Maßgabe des § 599 BGB.
5. Preise, Kontingente und Zahlung
5.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Laufende Vergütungen sind bei monatlicher Zahlweise monatlich im Voraus, bei jährlicher Zahlweise jährlich im Voraus fällig. Einmalige Vergütungen – insbesondere für Aurora Hive Live und für den Selbstbetrieb von Aurora Hive Sites – sind mit Bereitstellung fällig.
5.3 Rechnungen werden elektronisch gestellt und sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zahlbar.
5.4 Die in der Leistungsbeschreibung genannten Kontingente beziehen sich auf einen Abrechnungsmonat und verfallen am Monatsende; sie werden nicht übertragen und nicht erstattet. Überschreitet der Kunde ein Kontingent, kann er kostenpflichtig nachbuchen; ohne Nachbuchung ruht die betroffene Funktion bis zum Beginn des nächsten Abrechnungsmonats. Die übrigen Funktionen bleiben nutzbar.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung in Textform und Ablauf einer angemessenen Frist den Zugang zu sperren. Der Zugang zu den Daten des Kunden zum Zweck des Exports bleibt hiervon unberührt.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Verträge mit monatlicher Zahlweise laufen einen Monat und verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende gekündigt werden.
6.2 Verträge mit jährlicher Zahlweise laufen zwölf Monate und verlängern sich jeweils um zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Der Anbieter erinnert den Kunden spätestens vier Wochen vor Fristablauf in Textform an die anstehende Verlängerung.
6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
6.4 Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail an info@digital-shared-services.com genügt.
7. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
7.1 Der Anbieter stellt die Programme mit einer Verfügbarkeit von 99,0 Prozent im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt zum Internet. Ausgenommen sind Zeiten angekündigter Wartung sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
7.2 Regelmäßige Wartungsarbeiten führt der Anbieter im Wartungsfenster am ersten Sonntag eines Monats zwischen 5 und 7 Uhr durch. Der Anbieter kündigt Arbeiten, die zu einer Unterbrechung führen, mindestens fünf Kalendertage vorher in Textform an. Sicherheitsrelevante Maßnahmen darf der Anbieter jederzeit und ohne Vorlauf durchführen.
7.3 Der Anbieter sichert die Daten des Kunden einmal täglich. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Wiederherstellungsfall ein Datenverlust von bis zu 24 Stunden eintreten kann. Eine häufigere Sicherung kann gesondert vereinbart werden.
7.4 Der Anbieter darf die Programme weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, solange der vertraglich geschuldete Leistungsumfang insgesamt nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wird eine wesentliche Funktion eingestellt, unterrichtet der Anbieter den Kunden mindestens drei Monate vorher; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung zu.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und unterrichtet den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
8.2 Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte und die von ihm verarbeiteten Daten verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung berechtigt ist.
8.3 Der Kunde nutzt die Versandfunktionen nur im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere des § 7 UWG und der DSGVO. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Werbe-E-Mails ohne vorherige Einwilligung auch gegenüber Unternehmen unzulässig sein können. Die im Programm vorgesehenen Mechanismen zu Einwilligung und Abmeldung darf der Kunde nicht umgehen.
8.4 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten nach den Ziffern 8.2 und 8.3 beruhen.
8.5 Bei erheblichen Verstößen darf der Anbieter die betroffene Funktion nach vorheriger Abmahnung sperren; bei drohendem erheblichem Schaden auch ohne vorherige Abmahnung, dann jedoch mit unverzüglicher Unterrichtung.
9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
9.1 Verarbeitet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrages und geht diesen Bedingungen im Konfliktfall vor.
9.2 Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter ein. Sie sind im Vertrag zur Auftragsverarbeitung benannt. Der Anbieter unterrichtet den Kunden über beabsichtigte Änderungen mit einer Frist von vier Wochen; der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen.
9.3 Die Verarbeitung findet in der Bundesrepublik Deutschland statt. Ausgenommen sind die KI-gestützten Funktionen: Die dafür übermittelten Inhalte werden von einem Anbieter außerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Der Anbieter stellt die Zulässigkeit dieser Übermittlung durch geeignete Garantien nach Kapitel V DSGVO sicher und weist sie auf Verlangen nach.
9.4 Die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sind in einer Anlage zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung beschrieben.
10. Rechte an Inhalten, Datenexport, Löschung
10.1 Alle vom Kunden eingestellten Daten und Inhalte bleiben dessen Eigentum. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte außer dem zur Vertragserfüllung erforderlichen einfachen Nutzungsrecht.
10.2 Der Kunde kann seine Daten während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit selbst und ohne zusätzliche Vergütung in gängigen Formaten exportieren. Für mit Aurora Hive Sites erstellte Websites umfasst der Export Inhalte, Medien und das ausgelieferte HTML.
10.3 Nach Vertragsende bleibt der Zugang für die Dauer von 30 Kalendertagen im Lesemodus bestehen, damit der Kunde exportieren kann. Anschließend löscht der Anbieter die Daten. Sicherungskopien werden im üblichen Turnus überschrieben, spätestens jedoch 90 Tage nach Vertragsende.
10.4 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
11. Nutzungsrechte an der Software
11.1 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Programme im vereinbarten Umfang zu nutzen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
11.2 Der Kunde darf die Programme im Rahmen des gebuchten Paketes für seine eigenen Kunden einsetzen und diesen Zugänge einräumen. Er bleibt gegenüber dem Anbieter für die Einhaltung dieses Vertrages durch diese Personen verantwortlich.
11.3 Eine Weitergabe der Programme an Dritte zur eigenständigen Nutzung außerhalb des gebuchten Paketes, ein Nachbau sowie das Entfernen von Herkunftshinweisen sind unzulässig. Für den Selbstbetrieb von Aurora Hive Sites gelten gesonderte Bedingungen.
12. Gewährleistung
12.1 Auf die Überlassung von Software gegen laufendes Entgelt findet Mietrecht Anwendung. Der Anbieter hält die Programme in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
12.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
12.3 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können. Die im Programm eingebaute Meldefunktion genügt hierfür.
13. Haftung
13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Nettovergütung.
13.3 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Ziffer 7.3 bleibt unberührt.
13.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
14. Änderung dieser Bedingungen und der Preise
14.1 Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende ändern, soweit die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Der Anbieter unterrichtet den Kunden in Textform und weist auf das Widerspruchsrecht hin. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, endet der Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung.
14.2 Die vereinbarten Preise bleiben für zwölf Monate ab Vertragsbeginn unverändert. Danach kann der Anbieter sie höchstens einmal jährlich anpassen, und zwar höchstens in dem Umfang, in dem sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland seit der letzten Festsetzung verändert hat. Der Anbieter teilt die Anpassung spätestens drei Monate vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dresden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
15.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
15.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.